Unser Hilfsfonds wurde 1998 gegründet
1998 gründeten die Mitglieder des Lions Clubs Krefeld-Gelduba einen gemeinnnützigen Verein, um Einnahmen zu erzielen, mit denen die in der Vereinssatzung genannten Förderungen erreicht werden können. Dieser Verein darf Spendenbescheinigungen ausstellen.
Der Zweck des Vereins ergibt sich aus §2 der Vereinssatzung. Hier ein Auszug:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO).
Zwecke des Vereins sind:
- Förderung der Jugend-, Behinderten-, Kranken- und Altenhilfe
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Wohlfahrtswesens
- Förderung der Berufsbildung und der Studienhilfe
- Förderung der Entwicklungshilfe
- Der Zweck des Vereins wird dadurch verwirklicht, dass Geld- oder Sachspenden, auch durch Sammlungen, für die steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes beschafft werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitgliedern des Vereins und dessen Organen dürfen keine Finanz- und Sachmittel überlassen werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Spenden kann jeder zugunsten des nachstehenden Bankkontos:
Lions-Hilfs-Fonds Krefeld e.V.
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE87 3205 0000 0000 0695 83
BIC: SPKRDE33XXX
Eine Spendenquittung kann ausgestellt werden. Bitte hierfür auf dem Überweisungsträger die Anschrift vermerken.





